Informationen Zertifizierung Gynäkologische Krebszentren
Ziel der Deutschen Krebsgesellschaft ist es, die Versorgung der an Krebs erkrankten Menschen zu verbessern. Parallel zu diversen anderen Aktionen hat die Deutsche Krebsgesellschaft hierfür in Zusammenarbeit mit OnkoZert ein gesamtheitliches Zertifizierungssystem für die Onkologische Versorgung entwickelt.
Um den spezifischen Anforderung an der Behandlung verschiedener Krebsarten gerecht zu werden, wurden für die häufigsten Hauptkrebsarten (Brust, Darm, …) spezielle Anforderungsprofile sowie Zertifizierungssysteme entwickelt. Unter dieser Zielsetzung entstand auch das Zertifizierungssystem für Gynäkologische Krebszentren.
Die Zertifizierungsanforderungen und somit Grundlage für die Zertifizierung von Gynäkologischen Krebszentren sind die Fachlichen Anforderungen, welche in dem sogenannten Erhebungsbogen festgelegt sind.
Fachliche Anforderungen Gynäkologische Krebszentren (FAG)
Die Fachlichen Anforderungen Gynäkologische Krebszentren (FAG), dargestellt in dem Erhebungsbogen, stellen die Zertifizierungskriterien dar. Von den Gynäkologischen Krebszentren ist im Vorfeld des Zertifizierungsaudits im Erhebungsbogen darzulegen, wie und in welchem Umfang die gestellten Anforderungen erfüllt werden.
Achtung - Neuer Erhebungsbogen
Der Erhebungsbogen mit Stand 18.08.2008 kann nur noch für Audits verwendet werden, die bis zum 31.03.2011 stattgefunden haben. Ab dem 01.04.2011 ist der neue Erhebungsbogen mit Stand 20.10.2010 für alle Erstzertifizierungen und Überwachungs/Wiederholaudits verbindlich anzuwenden.
Der Anhang „Kennzahlen“ sowie die „Matrix Ergebnisqualität“ ist fester
Bestandteil des Erhebungsbogens und somit zeitgleich mit dem Erhebungsbogen
einzureichen.
Download Erhebungsbogen (Stand: 20.10.2010)
Download Matrix Ergebnisqualität (Stand 20.10.2010)
Anfrage/Antragsstellung
Um konkrete Informationen über die Zertifizierung eines Gynäkologischen Krebszentrums geben zu können, benötigen wir einige Angaben, die in der anhängenden „Anfrage Zertifizierungsaufwand“ mitzuteilen sind. Auf Basis dieser Angaben überprüfen wir die grundsätzliche Zertifizierbarkeit des Zentrums und erstellen eine Aufwandsbetrachtung.
Download Anfrageformular (Stand: 17.12.2008)
Download Besonderheiten Zertifizierung Gynäkologische Krebszentren (Stand: 17.12.2008)
Kooperierende Gynäkologische Krebszentren
Unter einem kooperierenden Zentrum versteht man einen Zusammenschluss mehrerer Standorte, an denen unter dem Namen des Gynäkologischen Krebszentrums eine operative Versorgung von gynäkologischen Tumoren durchgeführt wird. Die Zertifizierung solcher kooperierenden Strukturen ist derzeit
nicht vorgesehen. Es ist im Moment daher auch nicht möglich, dahingehende Anfragen zu bearbeiten.
Ablauf der Zertifizierung
Der
Ablauf der Zertifizierung erfolgt analog dem Zertifizierungssystem von
Brustkrebszentren.
Besonderheiten DKG-/DGS zertifizierte
Brustkrebszentren
Sofern an dem Zentrum bereits eine DKG-/DGS zertifiziertes Brustkrebszentrum besteht, kann die Zertifizierung des Gynäkologischen Krebszentrums in einem kombinierten Zertifizierungsverfahren zusammen mit dem
Brustkrebszentrum erfolgen. Bei diesen kombinierten Zertifizierungsverfahren ist auch eine Reduktion der Zertifizierungsaufwände vorgesehen.
Fachexperten
Die fachliche Überprüfung von Organkrebszentren und onkologischen Zentren im Rahmen von Zertifizierungsverfahren erfolgt durch so genannte Fachexperten. Diese Fachexperten haben ein mehrstufiges Qualifizierungsverfahren zu durchlaufen, an dessen erfolgreichem Ende die Ernennung zum Fachexperten durch die Deutsche Krebsgesellschaft steht. Das Qualifizierungsverfahren für Fachexperten erfordert u.a. den Nachweis von bestimmten Zulassungsvoraussetzungen, die Teilnahme an einem Qualifizierungslehrgang mit abschließender Qualifizierungsprüfung sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem Hospitationsverfahren. Zulassungsvoraussetzungen sind u.a. der Facharzt für Gynäkologie sowie die Schwerpunktbezeichnung „Gynäkologische Onkologie“.
Fachexperten für Brustkrebszentren
Die Qualifikation von Fachexperten für
Brustkrebszentren ist für Gynäkologische Krebszentren automatisch mit dem Nachweis der Schwerpunktbezeichnung „Gynäkologische Onkologie“ gegeben. Sofern ein Fachexperte für
Brustkrebszentren sich in der Weiterbildung für die Schwerpunktbezeichnung „Gynäkologische Onkologie“ befindet, besteht alternativ die Möglichkeit die Zulassung als Fachexperte über eine Sonderprüfung zu erlangen (Verfahren wird derzeit erarbeitet).
Informationsblatt
„Qualifizierungslehrgang Fachexperten“
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