Informationen Zertifizierung Gynäkologische Krebszentren

Fachliche Anforderungen Gynäkologische Krebszentren (FAG)

Die Fachlichen Anforderungen an Gynäkologische Krebszentren (FAG), dargestellt in dem Erhebungsbogen, stellen die Zertifizierungskriterien dar. Von einem zu zertifizierenden Gynäkologischen Krebszentrum ist im Vorfeld des Zertifizierungsaudits im Erhebungsbogen darzulegen, wie und in welchem Umfang die gestellten Anforderungen erfüllt werden. Der „Kennzahlenbogen“ und ggf. die „Matrix Ergebnisqualität“ sind eine offizielle Anlage des Erhebungsbogens und somit zeitgleich mit dem Erhebungsbogen einzureichen.

 

!!! verbindlich für alle Audits ab 01.01.2013 !!!

Download Erhebungsbogen Gynäkologische Krebszentren (Stand 20.08.2012)

Download Kennzahlen und Matrix Gynäkologische Krebszentren (Stand 23.04.2013)

Download Änderungen Kennzahlenbogen (Stand 30.04.2013)  

 

Hinweise zum neuen Erhebungsbogen (Version 20.08.2012)

Der neue Erhebungsbogen mit Stand 20.08.2012 ist für alle ab dem 01.01.2013 terminierten Audits zu verwenden. Die Änderungen sind in dem neuen Erhebungsbogen (Stand 20.08.2012) gegenüber der Version Stand 20.10.2011 farblich gelb gekennzeichnet.

 

Kennzahlen Gynäkologische Krebszentren

Im Auditjahr 2013 steht für die Zentren zur Erfassung der Kennzahlen und Daten zur Ergebnisqualität eine strukturierte EXCEL-Vorlage zur Verfügung. Diese EXCEL-Vorlage beinhaltet auch eine automatische Ermittlung der Datenqualität. Für die Zertifizierung sind ausschließlich Kennzahlendarlegungen möglich, die auf Basis der von OnkoZert bereitgestellten EXCEL-Vorlage erfolgen. Die EXCEL-Vorlage darf nicht verändert werden.

 

 

Anfrage/Antragsstellung

Um konkrete Informationen über die Zertifizierung eines Gynäkologischen Krebszentrums geben zu können, benötigen wir einige Angaben, die in der anhängenden „Anfrage Zertifizierungsaufwand“ mitzuteilen sind. Auf Basis dieser Angaben überprüfen wir die grundsätzliche Zertifizierbarkeit des Zentrums und erstellen eine Aufwandsbetrachtung.

Download Anfrageformular (Stand: 17.12.2008)

Download Anforderung gyn. Onkologe im GZ außerhalb Deutschlands (Stand: 25.10.2012)

 

 

Senologisch-/Gynäkologisch-Onkologische Praxen

Für die mit einem zertifizierten Brustkrebszentrum und/oder Gynäkologischen Krebszentrum kooperierenden gynäkologischen Praxen besteht die Möglichkeit, ein Zertifikat im Rahmen der DKG-Kriterien zu erhalten. Diese Form der Kooperation ist freiwillig und somit keine Anforderung für die Zertifizierung. Weiterführende Angaben hierzu sind unter "Praxen/Kooperationspartner“ abgebildet.

 

 

Gynäkologische Dysplasiesprechstunden bzw. -einheiten

In dem Erhebungsbogen „Gynäkologische Dysplasiesprechstunden bzw. –einheiten“ sind die Fachlichen Anforderungen für Gynäkologische Dysplasiesprechstunden bzw. –einheiten abgebildet. Praxen oder Kliniken, die sich als Gynäkologische Dysplasiesprechstunde bzw. -einheit zertifizieren lassen möchten, müssen als Kooperationspartner oder Teil eines Gynäkologischen Zentrums registriert sein (Registrierung gemäß OnkoZert-Stammblatt).

Diese Form der Zertifizierung ist freiwillig. Das Vorgehen der Zertifizierung ist entsprechend dem der Praxen. Weiterführende Angaben hierzu sind unter „Praxen/Kooperationspartner“ abgebildet.

 

 

Ablauf der Zertifizierung

Der Ablauf der Zertifizierung erfolgt analog dem Zertifizierungssystem von Brustkrebszentren.

Besonderheiten DKG-/DGS zertifizierte Brustkrebszentren: Sofern an dem Zentrum bereits eine DKG-/DGS zertifiziertes Brustkrebszentrum besteht, kann die Zertifizierung des Gynäkologischen Krebszentrums in einem kombinierten Zertifizierungsverfahren zusammen mit dem Brustkrebszentrum erfolgen. Bei diesen kombinierten Zertifizierungsverfahren ist auch eine Reduktion der Zertifizierungsaufwände vorgesehen.

 

 

 

 

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