Informationen Zertifizierung Hautkrebszentren

Ziel der Deutschen Krebsgesellschaft ist es, die Versorgung der an Krebs erkrankten Menschen zu verbessern. Parallel zu diversen anderen Aktionen hat die Deutsche Krebsgesellschaft hierfür in Zusammenarbeit mit OnkoZert ein gesamtheitliches Zertifizierungssystem für die Onkologische Versorgung entwickelt.

 

Um den spezifischen Anforderung an der Behandlung verschiedener Krebsarten gerecht zu werden, wurden für die häufigsten Hauptkrebsarten (Brust, Darm, …) spezielle Anforderungsprofile sowie Zertifizierungssysteme entwickelt. Unter dieser Zielsetzung entstand auch das Zertifizierungssystem für Hautkrebs.

 

Die Zertifizierungsanforderungen und somit Grundlage für die Zertifizierung von Hautkrebszentren sind die Fachlichen Anforderungen an Hautkrebs, welche in dem sogenannten Erhebungsbogen festgelegt sind.

 

 

Fachliche Anforderungen Hautkrebszentren (FAH)

Die Fachlichen Anforderungen Hautkrebszentren (FAH), dargestellt in dem Erhebungsbogen, stellen die Zertifizierungskriterien dar. Von den Hautkrebszentren ist im Vorfeld des Zertifizierungsaudits im Erhebungsbogen darzulegen, wie und in welchem Umfang die gestellten Anforderungen erfüllt werden.

Download Erhebungsbogen Hautkrebszentren (Stand 03.12.2010)
Download Kennzahlenbogen und Matrix Ergebnisqualität (Stand 03.12.2010)

Die ursprünglich gültige Version des Erhebungsbogens Haut vom 28.12.2007 wurde um einen Kennzahlenbogen ergänzt. Dieser Kennzahlenbogen stellt keine Änderung der Fachlichen Anforderungen dar, sondern dient der strukturellen Darstellung der Kennzahlen.

 

Anfrage/Antragsstellung

Um konkrete Informationen über die Zertifizierung eines Hautkrebszentrums geben zu können, benötigen wir einige Angaben, die in der anhängenden „Anfrage Zertifizierungsaufwand“ mitzuteilen sind. Auf Basis dieser Angaben überprüfen wir die grundsätzliche Zertifizierbarkeit des Hautkrebszentrums und erstellen eine Aufwandsbetrachtung.

Download Anfrageformular

 

 

Kooperierende Hautkrebszentren

Unter einem kooperierenden Hautkrebszentrum versteht man einen Zusammenschluss mehrerer Standorte, an denen unter dem Namen des Hautkrebszentrums eine operative Versorgung sowie die interdisziplinäre Steuer der Patientenversorgung erfolgen. Die Zertifizierung solcher kooperierenden Strukturen ist im Moment noch nicht vorgesehen. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt daher auch nicht möglich, entsprechende Anfragen zu bearbeiten.

 

 

Ablauf der Zertifizierung

Der Ablauf der Zertifizierung erfolgt analog dem Zertifizierungssystem der sonstigen Organkrebszentren (Brustkrebszentren, Darmkrebszentren, …).

 

 

Fachexperten

Die fachliche Überprüfung von onkologischen Zentren und Organkrebszentren im Rahmen von Zertifizierungsverfahren erfolgt durch so genannte Fachexperten. Diese Fachexperten haben ein mehrstufiges Qualifizierungsverfahren zu durchlaufen, an dessen erfolgreichem Ende die Ernennung zum Fachexperten durch die Deutsche Krebsgesellschaft steht. Das Qualifizierungsverfahren für Fachexperten erfordert u.a. den Nachweis von bestimmten Zulassungsvoraussetzungen, die Teilnahme an einem Qualifizierungslehrgang mit abschließender Qualifizierungsprüfung sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem Hospitationsverfahren.

 

Am 15. – 17.07.2008 hat in Hamburg ein 3-tägiger Qualifizierungslehrgang für Fachexperten Haut stattgefunden. Aktuell sind keine Qualifizierungslehrgänge für Fachexperten Haut geplant.

 

Informationsblatt „Qualifizierungslehrgang Fachexperten“
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