| Vorlage Kooperationsvereinbarung |
12.03.2010 |
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Kooperationsvereinbarungen regeln die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Behandlungspartner in einem zertifizierten Zentrum. Das nachfolgend als download verfügbare Dokument stellt eine Vorlage für eine solche Kooperationsvereinbarung dar, in der die grundsätzlichen Zertifizierungsanforderungen (gemäß Erhebungsbogen) an einen Kooperationspartner enthalten sind.
Gemäß dieser Vorlage ist es für einen Kooperationspartner auch möglich, die entsprechenden Zertifizierungsanforderungen in einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung für mehrere Zentrumsarten (Brust, Darm, …) abzubilden. |
| Musterkooperationsvereinbarung Selbsthilfe Prostata |
22.09.2009 |
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EB 2.3 |
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Die aktive Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen ist elementarer Bestandteil der interdisziplinären Versorgung in einem zertifizierten Prostatakarzinomzentrum. Die Auswahl der Selbsthilfegruppen ist dem Zentrum freigestellt, sofern die Belange der Patienten gemäß den Zertifizierungsanforderungen (Erhebungsbogen) angemessen abgedeckt sind und die Kooperation zwischen Zentrum und Selbsthilfegruppe in einer schriftlichen Vereinbarung beschrieben sind.
Vom Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e.V. (BPS) wurden „Hinweise zur Kooperation zwischen einem Prostatakrebszentrum und einer Prostata-Selbsthilfegruppe“ erstellt, die unter anderem eine Vorlage für diese Vereinbarung enthält. Diese Hinweise können vom Zentrum im Rahmen der Zertifizierung unverbindlich genutzt werden. Für die inhaltliche Gestaltung dieser Hinweise ist der Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e.V. (BPS) verantwortlich. |
| Musterkooperationsvereinbarung (ILCO) |
20.10.2011 |
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EB 1.6.9 |
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Die aktive Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen ist elementarer Bestandteil der interdisziplinären Versorgung in einem zertifizierten Darmkrebszentrum. Die Auswahl der Selbsthilfegruppen ist dem Zentrum freigestellt, sofern die Belange der Patienten nach psychosozialer Unterstützung durch Gespräch und Information mit einem Gleichbetroffenen gemäß den Zertifizierungsanforderungen (Erhebungsbogen) angemessen abgedeckt sind und die Kooperation zwischen Zentrum und Selbsthilfegruppe in einer schriftlichen Vereinbarung beschrieben ist.
Von der Deutschen ILCO e.V. - Bundesverband wurden „Hinweise zur Kooperation zwischen einem Darmkrebszentrum und der Darmkrebs-Selbsthilfeorganisation Deutsche ILCO e.V.“ erstellt, die unter anderem eine Vorlage für diese Vereinbarung enthält. Diese Hinweise können vom Zentrum im Rahmen der Zertifizierung unverbindlich genutzt werden. Für die inhaltliche Gestaltung dieses Hinweises ist der Deutsche ILCO e.V. - Bundesverband verantwortlich.
Die Mustervereinbarung wurde in der aktualisierten Version vom 18.03.2010 um Aspekte des Datenschutzes erweitert. |
| Stellungnahme Studiensituation Darm |
28.05.2009 |
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EB 3.3 |
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Die Anforderungen an die Studienquote (nach 1 Jahr > 10%) konnte in der Vergangenheit von einigen Zentren aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen nicht eindeutig nachgewiesen werden. Für den Fall der Unterschreitung der Studienquote ist das Zentrum verpflichtet eine Ursachenanalyse gemäß der OnkoZert-Vorlage „Stellungnahme Studiensituation“ (siehe Anlage) im Vorfeld eines Überwachungs-/Wiederholaudits vorzunehmen und mit dem Erhebungsbogen bei OnkoZert einzureichen.
Sämtliche Stellungnahmen zur Studienquote werden bei OnkoZert gesammelt und einem von der Zertifizierungskommission beauftragten Expertenkreis zur Auswertung vorgelegt. Dieser Expertenkreis entscheidet zentrumsbezogen, welche Konsequenzen die Unterschreitung der Studienquote hat. Bis zu dieser Entscheidung des Expertenkreises hat eine Unterschreitung der Studienquote keine unmittelbare Konsequenz, sofern ein aktives Studienmanagement nachgewiesen werden kann.
Durch dieses Vorgehen sollen valide Daten für die Studiensituation generiert werden, die für eine praktikable Festlegung der Studienquote bzw. für Veränderung des Studienangebotes genutzt werden.
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| Erhebungsbogen Gastroenterologische Praxen |
15.07.2009 |
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EB 6 |
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Für die mit einem zertifizierten Darmkrebszentrum kooperierende Gastroenterologische Praxis besteht die Möglichkeit, ein Zertifikat im Rahmen der DKG–Kriterien zu erhalten. Dafür müssen folgende Hinweise beachtet werden:
Voraussetzung
Die Gastroenterologische Praxis ist aktiver Kooperationspartner des zertifizierten Darmkrebszentrums. Die Anforderungen hierzu sind in dem „Erhebungsbogen Gastroenterologische Praxen“ dargestellt, die vollständig und nachweislich zu erfüllen sind.
Verbindlichkeit der Zertifizierung
Es besteht keinerlei Verbindlichkeit für die Zertifizierung der Gastroenterologischen Praxen. Jedes Zentrum kann die Zusammenarbeit mit seinen kooperierenden Gastroenterologischen Praxen eigenständig gestalten und auch entsprechende Urkunden ausstellen. Gastroenterologische Praxen, die sich als registrierter bzw. zertifizierter Kooperationspartner bezeichnen möchten und das DKG-Logo „Zertifiziertes Darmkrebszentrum“ verwenden möchten, müssen sich dem hier beschriebenen Zertifizierungsprozess unterziehen.
Antrag
Die zu zertifizierenden Gastroenterologischen Praxen sind bei OnkoZert in dem sogenannten „Stammblatt“ zu registrieren. Diese Registrierung muss mind. 6 Wochen im Vorfeld des geplanten OnkoZert-Audits erfolgen. Die Antragsstellung erfolgt durch das Zentrum und nicht durch die Gastroenterologische Praxis selbst.
Bearbeitung Erhebungsbogen
Der „Erhebungsbogen Gastroenterologische Praxen“ ist von jeder als Kooperationspartner registrierten Gastroenterologischen Praxis vollständig zu bearbeiten und im Vorfeld der jährlichen Audits zu aktualisieren. Der bearbeitete „Erhebungsbogen Gastroenterologische Praxen“ wird zusammen mit dem Erhebungsbogen des Zentrums bei OnkoZert eingereicht (allgemeine Fristen für Einreichung des Erhebungsbogens sind zu beachten). Dieses Dokument stellt auch gleichzeitig die gemäß Erhebungsbogen geforderte Vereinbarung zwischen dem Darmkrebszentrum und der kooperierenden gastroenterologischen Praxis dar. Weitergehende Vereinbarungen zwischen Darmkrebszentrum und der kooperierenden gastroenterologischen Praxis sind daher nicht erforderlich.
Download „Erhebungsbogen Gastroenterologische Praxen“ (Stand: 15.07.2009)
Bewertung Erhebungsbogen
Die Bewertung besteht aus einer Dokumentenüberprüfung im Vorfeld des Audits und einer Prüfung beim Audit vor Ort. Die Prüfung vor Ort erfolgt anhand von eingesehenen Aufzeichnungen, die von den Praxen beim Audit bereitzustellen sind. Eine stichprobenartige Begehung der Praxen vor Ort ist ebenfalls möglich.
Zertifikatserstellung
Bei einem positiven Bewertungsergebnis erhält die Gastroenterologische Praxis ein DKG-Zertifikat, das in Bezug auf das zertifizierte Zentrum ausgestellt ist. Die Gültigkeitsdauer dieses Zertifikates richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des Hauptzertifikates. |
| Stellungnahme Studiensituation Prostata |
12.02.2008 |
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EB 1.7.5 |
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Im Moment ist der Zugang zu Studien für das Prostatakarzinom schwierig, da nur wenige Studien offen sind und der Zugang zu diesen Studien teilweise beschränkt ist. Die Zertifizierungskommission Prostata der Deutschen Krebsgesellschaft hat in der Sitzung vom 12.02.2008 folgenden Beschluss gefasst: Sofern ein Zentrum die gemäß Erhebungsbogen unter 1.7 „Wissenschaftliche Aktivitäten“ geforderte Studienquote nicht erreicht, wird dies nicht als Abweichung im Rahmen der Zertifizierung gewertet, sofern nachweislich kein Zugang zu den in der nachfolgenden Liste aufgeführten Studien besteht.
Aktuelle Studienliste
Im Moment wird durch das Nationale Studienregister ein webbasiertes Studienportal erstellt, in dem zukünftig die im Rahmen der Zertifizierung anerkannten und möglichen Studien aufgelistet sind. Solange dieses Studienportal noch nicht zur Verfügung steht, werden übergangsweise die potentiellen Studien an dieser Stelle bekannt gegeben.
In dieser Liste werden lediglich Studien aufgeführt, für die jährlich die Einschleusung von mind. 200 Patienten vorgesehen ist. Diese Liste hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll lediglich hinsichtlich der Erfüllung der Zertifizierungsanforderungen eine Hilfestellung sein. Neben den hier genannten Studien werden auch sonstige Studien gemäß Erhebungsbogen anerkannt, die über ein Ethikvotum verfügen.
Sofern Sie die Registrierung einer Studie in dieser Liste beantragen möchten, bitten wir um Kontaktaufnahme mit Frau Dr. Wesselmann (wesselmann@krebsgesellschaft.de) |
| Erhebungsbogen Urologische Praxen |
22.09.2010 |
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EB 2 |
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Für die mit einem zertifizierten Prostatakarzinomzentrum kooperierende Urologische Praxis besteht die Möglichkeit, ein Zertifikat im Rahmen der DKG – Kriterien zu erhalten. Dafür müssen folgende Hinweise beachtet werden:
Voraussetzung
Die Urologische Praxis ist aktiver Kooperationspartner des zertifizierten Prostatakarzinomzentrums. Die Anforderungen hierzu sind in dem „Erhebungsbogen Urologische Praxen“ dargestellt, die vollständig und nachweislich zu erfüllen sind.
Verbindlichkeit der Zertifizierung
Es besteht keinerlei Verbindlichkeit für die Zertifizierung der Urologischen Praxen. Jedes Zentrum kann die Zusammenarbeit mit seinen kooperierenden Urologischen Praxen eigenständig gestalten und auch entsprechende Urkunden ausstellen. Für Urologische Praxen, die sich als registrierter bzw. zertifizierter Kooperationspartner bezeichnen möchten und das DKG-Logo „Zertifiziertes Prostatakarzinomzentrum“ verwenden möchten, müssen sich dem hier beschriebenen Zertifizierungsprozess unterziehen.
Antrag
Die zu zertifizierenden Urologischen Praxen sind bei OnkoZert in dem sogenannten „Stammblatt“ zu registrieren. Diese Registrierung muss mind. 6 Wochen im Vorfeld des geplanten OnkoZert-Audits erfolgen. Die Antragsstellung erfolgt durch das Zentrum und nicht durch die Urologische Praxis selbst.
Erstellung Erhebungsbogen
Wichtiger Hinweis !!! Bei diesem Dokument handelt es sich um kein offizielles Dokument der Deutschen Krebsgesellschaft bzw. OnkoZert. Dieses Dokument wurde von einem Expertenkreis erarbeitet und stellt den aktuellen Diskussionsstand dar. Das Dokument kann derzeit im Rahmen der Zertifizierung genutzt werden, wobei eindeutig darauf hingewiesen wird, dass im Rahmen eines Freigabeprozesses durch die Zertifizierungskommission der Deutsche Krebsgesellschaft sich Änderungen ergeben, zu deren Umsetzung die Zentren verpflichtet sind.
Der bearbeitete „Erhebungsbogen Urologische Praxen“ wird zusammen mit dem Erhebungsbogen des Zentrums bei OnkoZert eingereicht (Fristen für Einreichung des Erhebungsbogens sind zu beachten). In dem „Erhebungsbogen Urologische Praxen“ sind die Fachlichen Anforderungen an Prostatakarzinomzentren (FAP) festgelegt, welche die Anforderungen und somit die Basis für Zertifizierungen von Prostatakarzinomzentren darstellen. Diese Anlage zum Erhebungsbogen ist von jeder als Kooperationspartner registrierten Urologischen Praxis vollständig zu bearbeiten und im Vorfeld der jährlichen Audits zu aktualisieren.
Dieses Dokument stellt auch gleichzeitig die gemäß Erhebungsbogen geforderte Vereinbarung zwischen dem Prostatakarzinomzentrum und der kooperierenden urologischen Praxis dar. Weitergehende Vereinbarungen zwischen Prostatakarzinomzentrum und der kooperierenden urologischen Praxis sind daher nicht erforderlich.
Download „Erhebungsbogen Urologische Praxen“ (Stand: 08.01.2009)
Bewertung Erhebungsbogen
Bei der Bewertung werden die Angaben im Erhebungsbogen überprüft. Im Rahmen des Audits vor Ort werden die Angaben stichprobenartig anhand von eingesehenen Aufzeichnungen überprüft. Eine Begehung der Praxen vor Ort ist ebenfalls möglich. Erfolgt eine positive Bewertung der Urologischen Praxis anhand des eingereichten Erhebungsbogens, kann die Zertifizierung ausgesprochen werden.
Zertifikatserstellung
Die Urologische Praxis erhält ein DKG – Zertifikat, das in Bezug auf das zertifizierte Zentrum ausgestellt ist. Die Gültigkeitsdauer dieses Zertifikates richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des Hauptzertifikates.
Gebühr
Die Gebühren für die Zertifizierung betragen pro Urologische Praxis bei der Erstzertifizierung 200 EUR zzgl. gesetzl. MwSt.. Dies beinhaltet die Dokumentenüberprüfung, Prüfung vor Ort sowie die Zertifikatserteilung/-ausstellung. Rechnungsempfänger ist das zertifizierte Zentrum und nicht die Urologische Praxis. |
| Patientenbefragung DKG |
10.03.2010 |
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EB 1.6.1 |
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Für das Jahr 2010 ist ab Ende März eine zentrale Patientenbefragung bei den zertifizierten Brustkrebszentren geplant. Nach Rücksprache mit der Deutschen Krebsgesellschaft besteht für die an dieser Patientenbefragung teilnehmenden Brustkrebszentren folgende Sonderregelung, über die wir Sie informieren möchten:
• Von den teilnehmenden Brustkrebszentren ist im Kalenderjahr 2010 keine eigene Patientenbefragung nachzuweisen
• Für Audits im Kalenderjahr 2010 werden die Ergebnisse der Patientenbefragung aus dem Jahr 2009 betrachtet
• Rücklaufquote wird zentral ermittelt und rückgemeldet
• Für das Kalenderjahr 2011 ist von den Brustkrebszentren wieder eine eigenständige Patientenbefragung nachzuweisen
Auszug aktueller Erhebungsbogen
Patientenbefragungen
• Allen stationären Patientinnen muss die Möglichkeit gegeben sein, an der Patientenbefragung teilzunehmen
• Die Befragung kann während oder nach dem stationären Aufenthalt erfolgen.
• Rücklaufquote sollte über 50% betragen (bei Unterschreitung Maßnahmen einleiten) |
| Zertifizierungslogos |
30.09.2011 |
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Zentren, die gemäß der fachlichen Anforderungen der Deutschen Krebsgesellschaft über ein aktuell gültiges Zertifikat verfügen, können in der Außendarstellung die entsprechenden Logos nutzen. Voraussetzung für die Nutzung der Logos ist die Unterzeichnung des Dokumentes „Bestimmungen zur Verwendung von Zertifikaten und Zertifikatssymbolen“ bezogen auf jedes einzelne Organ. Nach Zusendung dieser, vom Zentrum unterschriebenen Bestimmungen, werden die Logos in verschiedenen elektronischen Formaten von OnkoZert zur Verfügung gestellt. |
| Patientenfragebogen Prostata |
22.09.2010 |
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| Richtlinie Zytostatika KOK |
30.11.2009 |
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EB 6.2.3 |
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Von der KOK (Konferenz onkologischer Kranken- und Kinderkrankenpflege) wurde eine Handlungsempfehlung für die Übernahme der Zytostatika-Therapie durch die Pflegekräfte erstellt, die in einem Manual „Applikation von Zytostatika“ im November 2009 veröffentlicht wurde. Die in diesem Manual beschriebenen Kriterien an klinische Versorgungseinheiten für die Zytostatika-Therapie sollen zukünftig, wie bereits beim Prostatakarzinom (EB 6.2.3) erfolgt, direkt in die Erhebungsbögen aufgenommen werden.
Voraussetzungen für die Pflegefachkraft, die eine Chemotherapie verantwortlich appliziert (Zusammenfassung)
• mind. 1 Jahr Berufserfahrung in der Onkologie
• mind. 50 Chemotherapieapplikationen (Bei der Erstzertifizierung Schätzung möglich, in den Folgejahren muss ein Nachweis erfolgen.)
• Nachweis einer Schulung nach den Empfehlungen der KOK (Handlungsempfehlung der KOK, Applikation von Zytostatika durch Pflegefachkräfte)
• Aktive Einbindung in die Umsetzung der Anforderungen an die Notfallbehandlung und Therapie von Begleit- und Folgeerkrankungen
• Die pflegerische Beratung u./o. Edukation der Patienten ist dokumentiert nachzuweisen. |
| Reduktion Auditzyklus |
07.04.2010 |
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Ein zertifiziertes Zentrum, welches in der Vergangenheit überdurchschnittlich gute Auditergebnisse erzielt hat, kann eine Reduktion des Auditzyklus beantragen. Eine Reduktion des Auditzyklus bedeutet, dass alternativ zu einer Auditdurchführung vor Ort die Zertifizierungsanforderungen über eine Dokumentenprüfung betrachtet werden. Ausgenommen hiervon sind Wiederholaudits, die im Vorfeld einer möglichen Zertifikatsverlängerung verbindlich durchzuführen sind.
Das Verfahren „Reduktion Auditzyklus“ ist zweigeteilt. In einem ersten Schritt wird von OnkoZert die Bewertung der formalen Voraussetzungen für die Reduktion des Auditzyklus vorgenommen, in der über die Erfüllung der Voraussetzungen zum reduzierten Auditzyklus entschieden wird. Die Voraussetzungen sind auf der zweiten Seite des Dokuments „Antrag Reduktion Auditzyklus“ (Stand 07.04.2010) erläutert.
Die schlussendliche Bewertung „Reduktion Auditzyklus“ erfolgt durch den Ausschuss Zertifikatserteilung, die das Vorliegen aller hierfür notwendigen Unterlagen voraussetzt (aktueller Erhebungsbogen incl. Kennzahlenbogen, Stellungnahme Auditbericht, und ggf. weiterer Nachweise). Alle weiteren Informationen zum Verfahren entnehmen Sie bitte den Dokumenten „Bestimmungen Reduktion Auditzyklus“ und „Antrag Reduktion Auditzyklus“. |
| Fristverlängerung / Harmonisierung Audittermine |
12.01.2011 |
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Die Terminierung von Überwachungs-/Wiederholaudit unterliegt definierten Fristen. Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, von diesen Fristen abzuweichen. Hierbei wird unterschieden zwischen einer einmaligen Fristverlängerung oder einer dauerhaften Veränderung der Fristen zwecks Harmonisierung der Audittermine. |
| Senior-Mammaoperateur |
19.01.2011 |
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EB 5.2.3 |
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| Matrix Ergebnisqualität (Bearbeitungshinweise) |
08.06.2011 |
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| Blackbox Matrix Ergebnisqualität |
29.09.2011 |
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| Auslegungsrichtlinie Erhebungsbogen Darmkrebszentren |
02.09.2011 |
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| Erhebungsbogen Pathologie |
04.05.2011 |
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| Genetische Beratung - Familiäres Mammakarzinom |
06.01.2011 |
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EB 2.1 |
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| Pflegevisite |
25.11.2010 |
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| Auslegungshinweise Kennzahlenbogen Darm |
06.01.2011 |
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In dem Dokument „Auslegungshinweise Kennzahlenbogen Darm“ sind Anmerkungen zu den einzelnen Kennzahlen aufgeführt, die aus den Anwendungserfahrungen des Kennzahlenbogens für Darmkrebszentren entstanden sind. |
| Modifikation Erhebungsbogen Pankreas |
10.08.2010 |
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| Genetische Beratung - Familiärer Darmkrebs |
08.06.2011 |
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EB 5 |
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| Auslegungsrichtlinie OZ - Radioonkologie |
01.06.2011 |
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| Musterkooperationsvereinbarung Klinische Krebsregister |
13.09.2011 |
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| Aussetzung Zertifikat |
28.09.2011 |
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