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Hinweise Zertifizierung
Für Onkologische Zentren sind gemäß Erhebungsbogen Kap. 7.7 für den Hauptkooperationspartner Radioonkologie mind. 2 Beschleuniger mit >/=6 MV Photonen und 6-15 MeV Elektronen gefordert. In der „Auslegungsrichtlinie OZ – Radioonkologie“ sind u.a. die Besonderheiten für Radioonkologische Behandlungseinheiten mit 1 Beschleuniger definiert, die über eine „Depandance-Struktur“ verfügen.
Downlaod „Auslegungsrichtlinie OZ - Radioonkologie“ (Stand 05.05.2011)
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