Hinweise Zertifizierung

 
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Datum

Fristverlängerung / Harmonisierung Audittermine

12.01.2011 X
                 

 

 

Die Terminierung von Überwachungs-/Wiederholaudit unterliegt definierten Fristen. Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, von diesen Fristen abzuweichen. Hierbei wird unterschieden zwischen einer einmaligen Fristverlängerung oder einer dauerhaften Veränderung der Fristen zwecks Harmonisierung der Audittermine.

 

 

Download „Vorlage Antrag Fristverlängerung / Harmonisierung Audittermine“ (Stand: 12.01.2011)

Download „Bestimmungen Zertifizierung Fristverlängerung“ (Stand: 09.04.2010)

 

 

 

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