Hinweise Zertifizierung

 
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Datum

Richtlinie Zytostatika KOK

30.11.2009

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          EB 6.2.3      

 

 

Von der KOK (Konferenz onkologischer Kranken- und Kinderkrankenpflege) wurde eine Handlungsempfehlung für die Übernahme der Zytostatika-Therapie durch die Pflegekräfte erstellt, die in einem Manual „Applikation von Zytostatika“ im November 2009 veröffentlicht wurde. Die in diesem Manual beschriebenen Kriterien an klinische Versorgungseinheiten für die Zytostatika-Therapie sollen zukünftig, wie bereits beim Prostatakarzinom (EB 6.2.3) erfolgt, direkt in die Erhebungsbögen aufgenommen werden.

 

Voraussetzungen für die Pflegefachkraft, die eine Chemotherapie verantwortlich appliziert (Zusammenfassung)

• mind. 1 Jahr Berufserfahrung in der Onkologie

• mind. 50 Chemotherapieapplikationen (Bei der Erstzertifizierung Schätzung möglich, in den Folgejahren muss ein Nachweis erfolgen.)

• Nachweis einer Schulung nach den Empfehlungen der KOK (Handlungsempfehlung der KOK, Applikation von Zytostatika durch Pflegefachkräfte)

• Aktive Einbindung in die Umsetzung der Anforderungen an die Notfallbehandlung und Therapie von Begleit- und Folgeerkrankungen

• Die pflegerische Beratung u./o. Edukation der Patienten ist dokumentiert nachzuweisen.

 

 

Download „Richtlinie Zytostatika KOK“ (Stand: 30.11.2009)

 

 

 

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