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Hinweise Zertifizierung
Ein zertifiziertes Zentrum, welches in der Vergangenheit überdurchschnittlich gute Auditergebnisse erzielt hat, kann eine Reduktion des Auditzyklus beantragen. Eine Reduktion des Auditzyklus bedeutet, dass alternativ zu einer Auditdurchführung vor Ort die Zertifizierungsanforderungen über eine Dokumentenprüfung betrachtet werden. Ausgenommen hiervon sind Wiederholaudits, die im Vorfeld einer möglichen Zertifikatsverlängerung verbindlich durchzuführen sind.
Das Verfahren „Reduktion Auditzyklus“ ist zweigeteilt. In einem ersten Schritt wird von OnkoZert die Bewertung der formalen Voraussetzungen für die Reduktion des Auditzyklus vorgenommen, in der über die Erfüllung der Voraussetzungen zum reduzierten Auditzyklus entschieden wird. Die Voraussetzungen sind auf der zweiten Seite des Dokuments „Antrag Reduktion Auditzyklus“ (Stand 07.04.2010) erläutert.
Die schlussendliche Bewertung „Reduktion Auditzyklus“ erfolgt durch den Ausschuss Zertifikatserteilung, die das Vorliegen aller hierfür notwendigen Unterlagen voraussetzt (aktueller Erhebungsbogen incl. Kennzahlenbogen, Stellungnahme Auditbericht, und ggf. weiterer Nachweise). Alle weiteren Informationen zum Verfahren entnehmen Sie bitte den Dokumenten „Bestimmungen Reduktion Auditzyklus“ und „Antrag Reduktion Auditzyklus“.
Download „Antrag Reduktion Auditzyklus“ (Stand
28.04.2010)
Download „Bestimmungen Reduktion Auditzyklus“ (Stand
20.12.2010)
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