Informationen Zertifizierung Neuroonkologische Tumorzentren

Ziel der Deutschen Krebsgesellschaft ist es, die Versorgung der an Krebs erkrankten Menschen zu verbessern. Zu diesem Zweck hat die Deutsche Krebsgesellschaft in Zusammenarbeit mit OnkoZert ein gesamtheitliches Zertifizierungssystem für die onkologische Versorgung entwickelt.

 

Zukünftig können Neuroonkologische Tumorzentren im Rahmen eines Onkologischen Zentrums zertifiziert werden. Dabei ist eine alleinige Zertifizierung eines Neuroonkologischen Tumorzentrums ohne ein DKG-zertifiziertes Onkologisches Zentrum gegenwärtig jedoch nicht möglich. Das Verfahren für die Zertifizierung von Onkologischen Zentren sowie die damit verbundenen Zugangsvoraussetzungen sind auf dieser Homepage beschrieben.

 

 

 

 

Ablauf der Zertifizierung

 

Situation 1:
Gegenwärtig kein DKG-zertifiziertes Onkologisches Zentrum vorhanden

Die Anfrage / Antragsstellung kann nur im Rahmen einer Erstzertifizierung eines Onkologischen Zentrums nach DKG gestellt werden. Es sind daher auch die Anfrageunterlagen für das Onkologische Zentrum zu verwenden.

Situation 2:
DKG-zertifiziertes Onkologisches Zentrum vorhanden

Die Anfrage nach Erweiterung des bereits nach DKG-zertifizierten Onkologischen Zentrums wird formlos über einen Vertreter des Onkologischen Zentrums gestellt. Empfohlen wird eine Erstzertifizierung des Neuroonkologischen Tumorzentrums im Rahmen der jährlichen Überwachungs-/Wiederholaudits des Onkologischen Zentrums. Die Antragsstellung sollte mind. 3 Monate vor dem geplanten Audittermin erfolgen (Ausschlussfrist 2 Monate).

 

Download Anfrageformular Neuroonkologische Tumorzentren

 

 

 

 

Fachliche Anforderungen Modul Neuroonkologische Tumoren

 

Die Zertifizierungsanforderungen sind in dem Modul Neuroonkologische Tumoren festgelegt, das als Anlage zu dem Erhebungsbogen „Onkologisches Zentrum“ zu sehen ist.

 

Download Erhebungsbogen Neuroonkologische Tumoren (Stand: 10.12.2010)

 

 

 

 

Zulassungsvoraussetzungen

 

Sofern die Zertifizierung des Onkologischen Zentrums nach DKG mit Auflagen behaftet ist (z.B. reduzierte Gültigkeitsdauer des Zertifikats) oder andere Gefährdungen für die Aufrechterhaltung des Zertifikats Onkologisches Zentrum bestehen, ist für die Zulassung des Zertifizierungsverfahrens die Zustimmung des Ausschusses Zertifikatserteilung erforderlich.

 

 

 

 

Sonstiges

 

Gültigkeitsdauer
der Zertifikate

Die Gültigkeit des Zertifikats für Neuroonkologische Tumore entspricht unabhängig vom Zeitpunkt der Erstzertifizierung der Gültigkeit des Zertifikats Onkologisches Zentrum.

QM-System

Die Anforderungen an die QM-Zertifizierung (ISO 9001, KTQ) sind durch die Zertifizierung als Onkologisches Zentrum abgedeckt. Es müssen daher keine gesonderten QM-Zertifikate nachgewiesen werden.

Voraussetzungen Onkologisches Zentrum

Für die Zertifizierung als Onkologisches Zentrum sind mind. 2 Tumorentitäten als zertifizierte Organkrebszentren bzw. Module nachzuweisen (nach 3 Jahren 3 Tumorentitäten). Ein DKG-zertifiziertes Neuroonkologisches Tumorzentrum wird bei der Bewertung dieser Voraussetzung anerkannt.

 

 

 

 

Interessenten-Registrierung

 

Unabhängig von einer Zertifizierungsanfrage als Onkologisches Zentrum besteht die Möglichkeit, sich als Interessent für die Zertifizierung eines Neuroonkologischen Tumorzentrums registrieren zu lassen.

Registrierte Interessenten werden automatisch über spezielle Neuerungen zum Zertifizierungssystem Neuroonkologische Tumore informiert (Änderungen/Auslegungen Fachliche Anforderungen, Qualifizierung von Fachexperten, Besonderheiten Zertifizierungsablauf). Die Registrierung kann formlos oder anhand der Vorlage Download Interessentenregistrierung Onkologische Zentren erfolgen.

 

 

 

 

  drucken