Die Zertifizierung von Onkologischen Zentren und Organkrebszentren wird von Fachexperten ausgeführt. Diese Fachexperten haben ein mehrstufiges Qualifizierungsverfahren zu durchlaufen, an dessen erfolgreichem Ende die Ernennung zum Fachexperten durch die Deutsche Krebsgesellschaft steht. Das Qualifizierungsverfahren für Fachexperten erfordert u.a. die Teilnahme an einem Fachexperten-Lehrgang mit abschließender Qualifizierungsprüfung, den Nachweis bestimmter Zulassungsvoraussetzungen (Qualifikation/Unabhängigkeit) sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem Hospitationsverfahren.
Für den Zeitraum 25.-27.10.2018 ist nun ein solcher Fachexperten-Lehrgang für Brustkrebs-, Viszeralonkologische bzw. Neuroonkologische Zentren geplant.
Weitere Informationen über die Zulassungs-/Teilnahmevoraussetzungen sowie das Anmeldeformular sind in den nachfolgend als Link abrufbaren Dokumenten enthalten.