Onkozert —
14. Juli 2020

COVID-19: Auswirkung auf Zertifizierung

Aufgrund der Covid-19-Situation wurden in Abstimmung mit der Deutschen Krebsgesellschaft Sonderregularien definiert. Schwerpunkt dieser Sonderregularien ist die Durchführung einer Dokumentenbewertung (genannt Sonder-Redzyk), welche vielen Zentren bereits als Alternative für ein Vor-Ort-Audit in ähnlicher Weise bekannt ist. Alle Kliniken wurden bereits hierüber informiert.

Die Anwendbarkeit der Sonderregularien wurde nun auf Zentren mit geplanter Auditierung bis 31.12.2020 ausgeweitet. Somit können alle Zentren mit anstehenden Überwachungs- und Wiederholaudits im Auditjahr 2020 zwischen einem Audit vor Ort und dem Sonder-Redzyk wählen.

Eine Anpassung bzw. Ausweitung der Sonderregularien ist nicht ausgeschlossen. Die Situation wird in den kommenden Monaten immer wieder neu bewertet und die Zentren über Änderungen informiert.

Sofern Sie aktuell Schwierigkeiten bei der Bereitstellung der Unterlagen für den Sonder-Redzyk (z.B. Datenblatt, Erhebungsbogen) haben oder einzelne Zertifizierungskriterien für das Auditjahr 2021 nicht erfüllt werden können, bitten wir Sie, sich direkt an Ihren Ansprechpartner bei OnkoZert zu wenden.