28.09.2021
Nach Betrachtung der aktuellen Situation wurde seitens der Deutschen Krebsgesellschaft bestätigt, dass die Audits im 4. Quartal 2021 vor Ort durchgeführt werden. Dies bedeutet konkret, dass die Inanspruchnahme des Sonder-Redzyk’s für Audits im 4. Quartal nicht mehr möglich ist.
07.04.2021
Aufgrund der nach wie vor bestehenden Covid-19-Situation wurden in Abstimmung mit der Deutschen Krebsgesellschaft die im vergangenen Jahr definierten Sonderregularien auf das Auditjahr 2021 ausgeweitet. Schwerpunkt dieser Sonderregularien bleibt die Durchführung einer Dokumentenbewertung (genannt Sonder-Redzyk), als Alternative für ein Vor-Ort-Audit.
Die Anwendbarkeit der Sonderregularien wurde vorerst auf die ersten 3. Quartale begrenzt. Unabhängig davon, ob in 2020 bereits vom Sonder-Redzyk Gebrauch gemacht wurde, können Zentren mit anstehendem Überwachungs- oder Wiederholaudit und Audittermin bis 30.09.2021 zwischen einem Audit vor Ort und dem Sonder-Redzyk wählen. Voraussetzung ist jedoch, dass in den Auditjahren 2018-2020 mind. 1 Audit vor Ort stattgefunden hat.
Bei Inanspruchnahme des Sonder-Redzyk’s als Ersatz für ein Wiederholaudit, wird das Zertifikat um max. 12 Monate verlängert und es bedarf einem Wiederholaudit in 2022.
Erstzertifizierungen sind weiterhin nur Vor-Ort möglich und sollten demnach in eine Zeit geplant werden, in der eine deutlich abgeschwächte Covid-19-Situation erwartet werden kann.
Die Situation wird in den kommenden Monaten immer wieder neu bewertet und die Zentren über etwaige Änderungen der Vorgaben der Sonderregularien (Sonder-Redzyk) informiert.
Sofern Sie aktuell Schwierigkeiten bei der Bereitstellung der Unterlagen für den Sonder-Redzyk (z.B. Datenblatt, Erhebungsbogen) haben oder einzelne Zertifizierungskriterien für das Auditjahr 2021 bzw. 2022 nicht erfüllt werden können, bitten wir Sie, sich direkt an Ihren Ansprechpartner bei OnkoZert zu wenden.
Beitrag erstellt am 15.02.2021; zuletzt aktualisiert am 28.09.2021.