Onkozert —

Allgemeine Bestimmungen Zertifizierung

Durch diese allgemeinen Bestimmungen wird die Durchführung von Zertifizierungsverfahren durch OnkoZert geregelt. OnkoZert führt die Zertifizierungsverfahren im Auftrag der auf den Zertifikaten ausgewiesenen Fachgesellschaften durch (z.B. Deutsche Krebsgesellschaft e.V., Deutsche Gesellschaft für Senologie e.V., …), die das Zertifizierungssystem gestalten, die Fachlichen Anforderungen definieren und in deren Namen das Zertifikat erteilt wird. Die Aufgaben von OnkoZert umfassen hierbei insbesondere die administrative Steuerung der Zertifizierungsverfahren sowie die Aufbereitung und Darlegung von Zertifizierungsergebnissen. Die von der Deutschen Krebsgesellschaft ernannten Fachexperten sowie die Mitlieder des Ausschusses Zertifikatserteilung sind in ihrer fachlichen Bewertung eigenständig.

Allgemeine Bestimmungen Zertifizierung
(Stand 20.01.2022)