Onkozert —
9. Mai 2023

Fristverlängerung / Harmonisierung Audittermine

Die Terminierung von Überwachungs-/Wiederholaudit unterliegt definierten Fristen. Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, von diesen Fristen abzuweichen. Hierbei wird unterschieden zwischen einer einmaligen Fristverlängerung oder einer dauerhaften Veränderung der Fristen zwecks Harmonisierung der Audittermine.

Vorlage Antrag Fristverlängerung / Harmonisierung Audittermine
(Stand 12.01.2011)

Bestimmungen Zertifizierung Fristverlängerung
(Stand 20.01.2022)

Änderungsanmerkung:
Dieser Eintrag wurde gegenüber der Vorversion vom 12.01.2011 aufgrund der Erweiterung des Dokumentes „Bestimmungen Zertifizierung Fristverlängerung“ um den Abschnitt „Auditterminierungen Jahreswechsel/ Jahresbeginn“ aktualisiert.