Erhebungsbogen |
Datenblatt |
FAQ
Die Zertifizierungsanforderungen sind in dem Modul Kinderonkologie festgelegt, das als Anlage zu dem Erhebungsbogen „Onkologisches Zentrum“ zu sehen ist.
Bitte beachten Sie, dass der Erhebungsbogen und das Datenblatt des Auditjahres 2018 nicht mehr für das Auditjahr 2019 genutzt werden können.
Erhebungsbogen Kinderonkologie
(Stand 25.09.2018, Version C1)
Datenblatt Kinderonkologie
(Stand 07.12.2018, Version C1.2)
FAQ Kinderonkologische Zentren
(Stand 24.10.2018)
Checkliste genetisches Risiko
(Stand 09.05.2017)
Erhebungsbogen Radioonkologie / Pathologie
Alle hier aufgeführten Informationen und die Erhebungsbögen der Kooperationspartner Pathologie, Radioonkologie und ambulante internistische Onkologie sind auch im Bereich Praxen/Kooperationspartner abrufbar.
Pathologie / Radioonkologie
Bereits seit mehreren Jahren besteht für Pathologien und Radioonkologien die Möglichkeit, die Anforderungen organübergreifend in einem eigenen Erhebungsbogen darzustellen. Da viele Pathologien und Radioonkologien Kooperationspartner mehrerer zertifizierter Zentren sind, wird der Erhebungsbogen durch ca. 75% der Pathologien/Radioonkologien genutzt. Seit dem Auditjahr 2017 werden ausschließlich diese organübergreifenden Erhebungsbögen verwendet. Bitte beachten Sie, dass die Darlegung der Anforderungen in den Erhebungsbögen der Organkrebszentren/Module ist nicht mehr möglich.
Pathologie
In dem Erhebungsbogen Pathologie mit der Version H für das Auditjahr 2019 gibt es inhaltliche Änderungen gegenüber der Version G vom 04.12.2017. Der Erhebungsbogen des Auditjahres 2018 kann im Auditjahr 2019 nicht mehr verwendet werden.
Erhebungsbogen “Pathologie”
(Stand 24.01.2019, Version H2)
Radioonkologie
In dem Erhebungsbogen Radioonkologie mit der Version G für das Auditjahr 2019 gibt es inhaltliche Änderungen gegenüber der Version F vom 04.12.2017. Der Erhebungsbogen des Auditjahres 2018 kann im Auditjahr 2019 nicht mehr verwendet werden.
Erhebungsbogen “Radioonkologie”
(Stand 20.12.2018, Version G1)
Erstzertifizierung
Zulassungsvoraussetzungen
Sofern die Zertifizierung des Onkologischen Zentrums nach DKG mit Auflagen behaftet ist (z.B. reduzierte Gültigkeitsdauer des Zertifikats) oder andere Gefährdungen für die Aufrechterhaltung des Zertifikats Onkologisches Zentrum bestehen, ist für die Zulassung des Zertifizierungsverfahrens die Zustimmung des Ausschusses Zertifikatserteilung erforderlich.
Anfrage/Antragsstellung
Um konkrete Informationen über die Zertifizierung eines Kinderonkologischen Zentrums geben zu können, benötigen wir einige Angaben, die in der anhängenden „Anfrage Zertifizierungsaufwand“ mitzuteilen sind. Auf Basis dieser Angaben überprüfen wir die grundsätzliche Zertifizierbarkeit des Kinderonkologischen Zentrums und erstellen eine Aufwandsbetrachtung.
Die Zertifizierung des Moduls Kinderonkologie ist mindestens vier Monate vor dem geplanten Überwachungs-/Wiederholaudit bei OnkoZert anzufragen. Die Zusage für die Zertifizierung des Moduls Kinderonkologie setzt eine Verfügbarkeit von Fachexperten voraus. Die Antragsstellung sollte mind. 3 Monate vor dem geplanten Audittermin erfolgen (Ausschlussfrist 2 Monate).
Anfrageformular
(Stand 10.05.2017)
Ablauf der Zertifizierung
Der Ablauf der Zertifizierung ist für die verschiedenen Organkrebszentren (Brustkrebszentren, Prostatakrebszentren, …) einheitlich geregelt. Unter diesem Abschnitt sind auch die Regelungen/ Fristen zur „Einreichung Erhebungsbogen incl. Anlagen“ hinterlegt.
Hinweise Zertifizierung
Die Erfahrungen des Zertifizierungssystems sind in Form von Hinweisen aufbereitet. Diese weiterführenden Regelungen sind, sortierbar nach Organen und Erstell-/ Änderungsdatum, unter „Hinweise Zertifizierung“ abgebildet.
Gültigkeitsdauer der Zertifikate
Die Gültigkeit des Zertifikats für Kinderonkologische Zentren entspricht unabhängig vom Zeitpunkt der Erstzertifizierung der Gültigkeit des Zertifikats Onkologisches Zentrum.
Hinweise |
Infos
Thema |
EB
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Erstellung/ Änderung
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Reduktion Auditzyklus
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18.01.2019 |
Ein zertifiziertes Zentrum, welches in der Vergangenheit überdurchschnittlich gute Auditergebnisse erzielt hat, kann eine Reduktion des Auditzyklus beantragen. Eine Reduktion des Auditzyklus bedeutet, dass alternativ zu einer Auditdurchführung vor Ort die Zertifizierungsanforderungen über eine Dokumentenprüfung betrachtet werden. Ausgenommen hiervon sind Wiederholaudits, die im Vorfeld einer möglichen Zertifikatsverlängerung verbindlich durchzuführen sind.
Das Verfahren „Reduktion Auditzyklus“ ist zweigeteilt. In einem ersten Schritt wird von OnkoZert die Bewertung der formalen Voraussetzungen für die Reduktion des Auditzyklus vorgenommen, in der über die Erfüllung der Voraussetzungen zum reduzierten Auditzyklus entschieden wird. Die Voraussetzungen sind ab der dritten Seite des Dokuments „Antrag Reduktion Auditzyklus“ (Stand 15.01.2019) erläutert.
Die schlussendliche Bewertung „Reduktion Auditzyklus“ erfolgt durch den Ausschuss Zertifikatserteilung. Dafür müssen alle hierfür notwendigen Unterlagen vorliegen (aktueller Erhebungsbogen incl. Datenblatt, Stellungnahme Auditbericht, und ggf. weiterer Nachweise). Alle weiteren Informationen zum Verfahren entnehmen Sie bitte den Dokumenten „Bestimmungen Reduktion Auditzyklus“ und „Antrag Reduktion Auditzyklus“.
Antrag Reduktion Auditzyklus
(Stand 15.01.2019)
Bestimmungen Reduktion Auditzyklus 1)
(Stand 03.03.2015)
1) Gegenüber der Version vom 26.07.2012 wurde die „Tabelle Fristen und Termine“ hinsichtlich den Anforderungen an die Fristen Einreichung Erhebungsbogen geändert.
Harmonisierung Stammblätter / OncoMap
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10.12.2018 |
OncoMap
Die zertifizierten Zentren und deren Kooperationspartner werden unter www.oncomap.de in Form einer Suchmaschine präsentiert. Patienten und andere Interessierte können mit individuellen Suchkriterien die registrierten Kooperationspartner innerhalb des DKG-zertifizierten Versorgungsnetzwerkes finden und sich diese auch in einer Kartenansicht anzeigen lassen.
Aktueller Status
Bei www.oncomap.de handelt es sich um eine Neuerung, die seit dem Auditjahr 2014 systematisch im Zertifizierungssystem Anwendung findet. Das Auditjahr 2014 soll genutzt werden, um die Darlegung des Versorgungsnetzwerkes hinsichtlich Vollständigkeit und Korrektheit deutlich zu verbessern. Für das Auditjahr 2015 ist geplant, dass eine vollständige Darlegung entsprechend der Versorgungsmatrix Voraussetzung für die Zulassung zum Audit ist.

Stammblatt
Grundlage von www.oncomap.de ist das „Stammblatt“, in dem das Zentrum sein Versorgungsnetzwerk in Bezug auf die Zertifizierung benannt hat.

Aktualisierung Zentrumsdaten
Das „Stammblatt“ wird im Rahmen der jährlichen Überwachung auf Aktualität überprüft (Ansprechpartner, Kontaktdaten, …). Wesentliche Änderungen (z.B. Aufnahme neuer / Löschung bestehender Kooperationen) sind von dem Zentrum unterjährig an OnkoZert rückzumelden.
Da ein Kooperationspartner (z.B. Strahlentherapie) vielfach bei mehreren Zentren im Stammblatt registriert ist, wird bei der Aktualisierung auch auf eine zentrums-/klinikübergreifende Harmonisierung der Daten geachtet. Dies bedingt auch, dass sämtliche Stammdaten, welche sich auf einen bestimmten Kooperationspartner beziehen, für die angegebene Fachrichtung identisch sind (somit ist z.B. die Nennung unterschiedlicher Ansprechpartner kooperationsbezogen nicht möglich).
Versorgungsmatrix
Die Gestaltung des Versorgungsnetzwerkes im Sinne der Zertifizierung unterliegt den Anforderungen des Erhebungsbogens. Dies führt dazu, dass für bestimmte Fachrichtungen eine registrierte Kooperation nachzuweisen ist und andere Fachrichtungen sich aktuell nicht als Kooperation im „Stammblatt“ registrieren lassen können.

Die Vorgaben hierzu sind organübergreifend in dem Dokument „Versorgungsmatrix“ zusammengefasst. Diese „Versorgungs-matrix“ stellt bei OnkoZert die Grundlage für die formelle Betrachtung der Stammblätter dar.
Versorgungsmatrix
(Stand 10.12.2018)
Bewertungsrichtlinie Primärfälle/Fallzahlen
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21.09.2018 |
Die Unterschreitung der Primärfälle stellt eine kritische Situation bzgl. der Zulassung zur Erstzertifizierung, der Aufrechterhaltung des Zertifikates und einer Verlängerung eines Zertifikates dar. In der „Bewertungsrichtlinie Primärfälle/Fallzahlen“ sind die für den Fachexperten und den Ausschuss Zertifikatserteilung anzuwendenden Bewertungsgrundlagen für (kritische) Primärfallsituationen enthalten, die organübergreifend Anwendung findet.
Bewertungsrichtlinie Primärfälle/Fallzahlen
(Stand 21.09.2018)
Änderungsanmerkung:
Die „Bewertungsrichtlinie Primärfälle/Fallzahlen“ wurde für die Organe Leber, Magen und Pankreas hinsichtlich der geforderten operativen Fallzahlen pro Kalenderjahr ergänzt. Daneben erfolgte die Aufnahme der Fallzahlanforderungen für die Organe Ösophagus und Sarkome. Die Ergänzungen/Änderungen gegenüber der Version vom 08.09.2017 sind farblich „rot“ markiert.
Zertifizierungslogos
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30.03.2018 |
Inhaber von gültigen DKG-Zertifikaten können in der Außendarstellung die entsprechenden Logos nutzen. Bei zertifizierten Zentren ist die Einreichung des unterzeichneten Dokumentes „Bestimmungen zur Verwendung von Zertifikaten und Zertifikatssymbolen“ bezogen auf das jeweilige Zertifizierungssystem erforderlich. Nach Zusendung dieser vom Zentrum unterschriebenen Bestimmungen, werden die Logos in verschiedenen elektronischen Formaten von OnkoZert zur Verfügung gestellt.
Übersicht DKG-Logos
Bestimmungen zur Verwendung von Zertifikaten und Zertifikatssymbolen
Genetische Beratung – Erfassung genetisches Risiko bei Krebserkrankungen im Kindesalter
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EB 2.1 |
09.05.2017 |
SOP Fertilitätserhalt
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31.03.2017 |
Bei Patientinnen und Patienten mit einer geplanten Tumortherapie (OP, Bestrahlung, systemische Therapie) soll vor Behandlungsbeginn das Ausmaß einer möglichen Fertilitätsminderung abgeschätzt werden. Besteht ein relevantes Risiko für eine Minderung der Fertilität, muss eine Beratung und Aufklärung über fertilitätskonservierende Maßnahmen erfolgen. Die folgenden Vorlagen können als Vorlage für die Aufklärung und die Dokumentation genutzt werden.
Die von der Deutschen Krebsgesellschaft zur Verfügung gestellten Dokumente sind schreibgeschützt, erlauben aber den Eintrag des jeweiligen Ansprechpartners im Fortpflanzungszentrum der Klinik und die Eingabe des Kliniklogos.
SOP Fertilitätserhalt
SOP Fertilitätserhalt Aufklärung Frau
SOP Fertilitätserhalt Aufklärung Mann
SOP Fertilitätserhalt Aufklärung Frau und Mann
Vorlage Kooperationsvereinbarung
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1.1 |
14.03.2017 |
Kooperationsvereinbarungen regeln die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Behandlungspartner in einem zertifizierten Zentrum. Das nachfolgend als download verfügbare Dokument stellt eine Vorlage für eine solche Kooperationsvereinbarung dar, in der die grundsätzlichen Zertifizierungsanforderungen (gemäß Erhebungsbogen) an einen Kooperationspartner enthalten sind.
Gemäß dieser Vorlage ist es für einen Kooperationspartner auch möglich, die entsprechenden Zertifizierungsanforderungen in einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung für mehrere Zentrumsarten (Brust, Darm, …) abzubilden.
Muster – Kooperationsvereinbarung – organübergreifend
(Stand 14.03.2017)
SOP Paravasate
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11.01.2017 |
Durch die Zertifizierungskommission der Onkologischen Zenten wurde die SOP Paravasate erarbeitet und steht als unterstützende Vorlage für die Zentren zur Verwendung bereit.
SOP Paravasate
Aussetzung Zertifikat
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02.03.2016 |
Sofern ein zertifiziertes Zentrum mit einem gültigen Zertifikat die Erfüllung der Zertifizierungsanforderungen nicht mehr vollständig nachweisen kann bzw. auf die Durchführung der regelmäßigen Überwachungen verzichtet, dann ist hiermit die Möglichkeit bzw. die Notwendigkeit einer Zertifikatsaussetzung verbunden. Diese Zertifikatsaussetzung kann auf einer Entscheidung des Ausschusses Zertifikatserteilung basieren oder von dem Zentrum eigenständig beantragt werden.
In der nachfolgend als Download verfügbaren Vorlage „Antrag Zertifikatsaussetzung“ sind u.a. allgemeine Informationen zur Zertifikatsaussetzung sowie für die Wiederinkraftsetzung des Zertifikates beschrieben. Im Vorfeld einer Antragstellung zur Aussetzung eines Zertifikates durch ein Zentrum empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme mit OnkoZert.
Antrag Zertifikatsaussetzung
(Stand 02.03.2016)
Bestimmungen Zertifizierung
(Stand 06.10.2014)
Musterkooperationsvereinbarung Klinische Krebsregister
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EB 10 |
07.07.2015 |
Um die Zusammenarbeit zwischen Zentren und klinischen bzw. epidemiologischen Krebsregistern zu vereinfachen und für beide Kooperationspartner transparent zu machen, wurde die Musterkooperationsvereinbarung Klinische Krebsregister von Seiten der DKG und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT) erstellt.
In dem auch online zu bearbeitenden Dokument können entsprechend dem Grad der Zusammenarbeit die verschiedenen Bereiche und Inhalte markiert werden und stellen so eine verlässliche und übersichtliche Dokumentation der gemeinsamen Arbeit dar.
Musterkooperationsvereinbarung Klinische Krebsregister
(Stand 07.07.2015)
Fristverlängerung / Harmonisierung Audittermine
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30.09.2013 |
Die Terminierung von Überwachungs-/Wiederholaudit unterliegt definierten Fristen. Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, von diesen Fristen abzuweichen. Hierbei wird unterschieden zwischen einer einmaligen Fristverlängerung oder einer dauerhaften Veränderung der Fristen zwecks Harmonisierung der Audittermine.
Vorlage Antrag Fristverlängerung / Harmonisierung Audittermine
(Stand 12.01.2011)
Bestimmungen Zertifizierung Fristverlängerung
(Stand 30.09.2013)
Änderungsanmerkung:
Dieser Eintrag wurde gegenüber der Vorversion vom 12.01.2011 aufgrund der Erweiterung des Dokumentes „Bestimmungen Zertifizierung Fristverlängerung“ um den Abschnitt „Auditterminierungen Jahreswechsel/ Jahresbeginn“ aktualisiert.
Stellungnahme Studiensituation
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EB 1.7 |
26.07.2012 |
Die Anforderungen an die Studienquote sind von den Zentren nicht immer erreichbar. Dies begründet sich z.B. aus einem eingeschränkten Studienangebot, welches ein Zentrum anbieten kann. Für den Fall der Unterschreitung der Studienquote ist das Zentrum grundsätzlich verpflichtet, eine Ursachenanalyse gemäß der OnkoZert-Vorlage „Stellungnahme Studiensituation“ (siehe Anlage) im Vorfeld eines Überwachungs-/Wiederholaudits vorzunehmen und mit dem Erhebungsbogen bei OnkoZert einzureichen.
Stellungnahme Studiensituation
(Stand 28.05.2009)
Bestimmungen Datenqualität
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18.06.2012 |
In dem Dokument „Bestimmungen Datenqualität“ sind die wesentlichen Grundlagen für die Datenbewertung im Rahmen des Auditprozesses festgelegt. Insbesondere ist der Umgang mit Kennzahlen mit unterschrittener Sollvorgabe beschrieben.
Download „Bestimmungen Datenqualität“
(Stand 18.06.2012)
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