Onkozert —

Sarkomzentren

Erhebungsbogen |
Datenblatt

Die Zertifizierungsanforderungen sind im „Erhebungsbogen Sarkomzentren“ und dem Datenblatt (Excel-Vorlage) festgelegt. Aufgrund des modularen Ansatzes stellt der Erhebungsbogen „Onkologisches Zentrum“ auch eine begleitende Anforderungsgrundlage dar, in dem insbesondere die zentral geregelten Bereiche abgebildet sind.

Bitte beachten Sie, dass das Datenblatt des Auditjahres 2022 nicht mehr für das Auditjahr 2023 genutzt werden kann. Der Erhebungsbogen des Auditjahres 2022 kann, sofern ggf. enthaltene Jahreszahlen durch das Zentrum angepasst werden, auch im Auditjahr 2023 weiterhin verwendet werden.

Erhebungsbogen Sarkomzentren
(Stand 31.08.2022, Version D2)

Datenblatt Sarkomzentren
(Stand 23.11.2022, Version D2.1)

FAQ’s Sarkomzentren
(Stand 31.08.2022)

Checkliste genetisches Risiko
(Stand 17.11.2021)

Erhebungsbogen Radioonkologie / Pathologie

Alle hier aufgeführten Informationen und die Erhebungsbögen der Kooperationspartner Pathologie, Radioonkologie und ambulante internistische Onkologie sind auch im Bereich Praxen/Kooperationspartner abrufbar.

Pathologie / Radioonkologie

Pathologie

Bitte beachten Sie, dass der Erhebungsbogen des Auditjahres 2022 nicht mehr für das Auditjahr 2023 genutzt werden kann.

Erhebungsbogen “Pathologie”
(Stand 28.09.2022, Version L1)

Radioonkologie

Bitte beachten Sie, dass der Erhebungsbogen des Auditjahres 2022 nicht mehr für das Auditjahr 2023 genutzt werden kann.

Erhebungsbogen “Radioonkologie”
(Stand 28.09.2022, Version K1)

Erstzertifizierung

Zulassungsvoraussetzungen

Sofern die Zertifizierung des Onkologischen Zentrums nach DKG mit Auflagen behaftet ist (z.B. reduzierte Gültigkeitsdauer des Zertifikats) oder andere Gefährdungen für die Aufrechterhaltung des Zertifikats Onkologisches Zentrum bestehen, ist für die Zulassung des Zertifizierungsverfahrens die Zustimmung des Ausschusses Zertifikatserteilung erforderlich.

Anfrage/Antragsstellung

Um konkrete Informationen über die Zertifizierung eines Sarkomzentrums geben zu können, benötigen wir einige Angaben, die in der „Anfrage Zertifizierungsaufwand“ mitzuteilen sind. Auf Basis dieser Angaben überprüfen wir die grundsätzliche Zertifizierbarkeit des Sarkomzentrums und erstellen eine Aufwandsbetrachtung.

Die Zertifizierung des Sarkomzentrums ist mindestens vier Monate vor dem geplanten Überwachungs-/Wiederholaudit bei OnkoZert anzufragen. Die Zusage für die Zertifizierung Sarkomzentrums setzt eine Verfügbarkeit von Fachexperten voraus. Die Antragsstellung sollte mind. 3 Monate vor dem geplanten Audittermin erfolgen (Ausschlussfrist 2 Monate).

Anfrageformular
(Stand 05.07.2022)

Ablauf der Zertifizierung

Der Ablauf der Zertifizierung ist für die verschiedenen Organkrebszentren (Brustkrebszentren, Prostatakrebszentren, …) einheitlich geregelt. Im nachfolgenden Abschnitt sind die Regelungen/ Fristen unter dem Punkt „Einreichung Erhebungsbogen incl. Anlagen“ hinterlegt.

Hinweise Zertifizierung

Die Erfahrungen des Zertifizierungssystems sind in Form von Hinweisen aufbereitet. Diese weiterführenden Regelungen sind, sortierbar nach Organen und Erstell-/ Änderungsdatum, unter „Hinweise Zertifizierung“ abgebildet.

Gültigkeitsdauer der Zertifikate

Die Gültigkeit des Zertifikats für Sarkomzentrum entspricht unabhängig vom Zeitpunkt der Erstzertifizierung der Gültigkeit des Zertifikats Onkologisches Zentrum.

REDZYK
(Reduzierter Auditzyklus)

Ein zertifiziertes Zentrum, welches in der Vergangenheit überdurchschnittlich gute Auditergebnisse erzielt hat, kann eine Reduktion des Auditzyklus beantragen. Eine Reduktion des Auditzyklus bedeutet, dass alternativ zu einer Auditdurchführung vor Ort die Zertifizierungsanforderungen über eine Dokumentenprüfung betrachtet werden. Ausgenommen hiervon sind Wiederholaudits, die im Vorfeld einer möglichen Zertifikatsverlängerung verbindlich durchzuführen sind.
Das Verfahren „Reduktion Auditzyklus“ ist zweigeteilt. In einem ersten Schritt wird von OnkoZert die Bewertung der formalen Voraussetzungen für die Reduktion des Auditzyklus vorgenommen, in der über die Erfüllung der Voraussetzungen zum reduzierten Auditzyklus entschieden wird. Die Voraussetzungen sind in dem „Antrag Reduktion Auditzyklus“ (Stand 15.01.2019) erläutert.
Die schlussendliche Bewertung „Reduktion Auditzyklus“ erfolgt durch einen für das Verfahren „Reduktion Auditzyklus“ beauftragten Fachexperten. Dafür müssen alle hierfür notwendigen Unterlagen vorliegen (aktueller Erhebungsbogen inkl. Anlagen, Stellungnahme Auditbericht, und ggf. weiterer Nachweise). Alle weiteren Informationen zum Verfahren entnehmen Sie bitte den Dokumenten „Bestimmungen Reduktion Auditzyklus“ und „Antrag Reduktion Auditzyklus“.

Antrag Reduktion Auditzyklus
(Stand 22.03.2023)

Bestimmungen Reduktion Auditzyklus
(Stand 26.04.2023)

 

Sabine Unterberg
Administration REDZYK
+49 (0)7 31 / 70 51 16 - 11
s.unterberg@onkozert.de

Jahresberichte

Für die Zertifizierungssysteme der Deutschen Krebsgesellschaft werden sogenannte Jahresberichte erstellt. Diese Jahresberichte enthalten Auswertungen zu den im Zertifizierungsprozess betrachteten Kennzahlen. In dem „Jahresbericht Onkologische Zentren“ sind ergänzend zu den Strukturdaten der Onkologischen Zentren auch einige grundlegende Angaben zu dem Zertifizierungssystem dargestellt.

Jahresbericht  Veröffentlicht
Jahresbericht 2023 – Sarkomzentren – Deutsch 06.04.2023
Jahresbericht 2022 – Sarkomzentren – Deutsch 20.07.2022
Jahresbericht 2021 – Sarkomzentren – Deutsch 26.03.2021

Hinweise |
Infos

Hinweise

Thema
EB
Erstellung/
Änderung
FAQ’s 15.05.2023
Aussetzung Zertifikat 09.05.2023
Fristverlängerung / Harmonisierung Audittermine 09.05.2023
Reduktion Auditzyklus 22.03.2023
Länderspezifische Äquivalenzen 14.03.2023
SOP Fertilitätserhalt 14.01.2023
Zertifizierungslogos 17.11.2022
Harmonisierung Stammblätter / OncoMap 27.09.2022
Bewertungsrichtlinie Fallzahlen 25.08.2022
Zählweise Fälle im Zertifizierungssystem 03.08.2022
Vorlage Kooperationsvereinbarung 1.1 14.03.2017
SOP Paravasate 11.01.2017
Musterkooperationsvereinbarung Klinische Krebsregister EB 10 07.07.2015

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